Heute, am 01. September 2010, tritt die zweite Stufe des EU-Glühlampenverbots in Kraft. Das bedeutet, dass Händler keine Glühbirnen mit einer Leistung von mehr als 60 Watt einführen dürfen. Unter diese Einschränkung fallen vor allem die 75W Glühbirnen, die von der ersten Stufe des Verbots noch ausgenommen waren. Verkauft werden dürfen diese Glühbirnen zwar zunächst noch, Händler dürfen jedoch nur noch ihre Restbestände abverkaufen.



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